Ihr Auslandsstudium an der Technischen Uni Chemnitz – Erfolgreich studieren im Ausland

Technische Universität Chemnitz, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz
Telefon: +49(0) 371 531 13500
 
Stand / Druckdatum: 26.05.2013

Neu in Chemnitz | Ihr Auslandsstudium an der Technischen Uni Chemnitz – Erfolgreich studieren im Ausland

 

 
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Willkommen in Chemnitz - Willkommen zum Abenteuer Auslandsstudium

Erste Schritte in Chemnitz und an der Universität

Willkommen in Chemnitz! Sie sind in Chemnitz angekommen und fragen sich, was es nun alles zu tun gibt? Im Folgenden erfahren Sie, welche Angelegenheiten Sie unbedingt zuerst erledigen müssen – und in welcher Reihenfolge. Diese empfehlen wir einzuhalten, denn ein Schritt baut auf dem anderen auf.

An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick, detaillierte Informationen erhalten Sie in den Kategorien „Wohnen“ und „Amtliches“.
 
 
 
 

1. Unterschrift des Mietvertrages

Egal, ob Sie sich für einen Platz im Wohnheim beworben oder eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt gesucht haben, zuerst gilt es, den Mietvertrag bei Ihrem Vermieter zu unterschreiben. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Vermieter. Er sagt Ihnen auch, welche Unterlagen Sie zur Unterschrift des Mietvertrages mitbringen müssen.
 
Sollten Sie sich eigenständig ein Zimmer bzw. eine Wohnung gesucht und den Mietvertrag bereits unterschrieben haben, bringen Sie Ihren Mietvertrag bitte unbedingt mit nach Chemnitz.
 
 
 
 

2. Anreisebüro des Internationalen Universitätszentrums

Nach der Ankunft in Chemnitz sollte sich jeder neue ausländische Studierende im Anreisebüro des IUZ (Straße der Nationen 62, Raum 039) melden. Hier erhalten alle Studierenden wichtige Informationen zur Immatrikulation sowie nützliche Hinweise zum weiteren Studienverlauf. Das Anreisebüro ist jeweils drei Wochen vor dem offiziellen Semesterbeginn (1. Oktober bzw. 1. April) geöffnet.
 
 
 
 

3. Einstufungstest für Sprachkursstudenten (DSH-Kurs)

Alle Studierenden, die eine Zulassung für den studienvorbereitenden Sprachkurs erhalten haben, müssen zuerst einen Einstufungstest bestehen. Dieser Test entscheidet über die Einstufung in den Mittelstufen- oder Oberstufenkurs.

Nach Bestehen des Tests erhalten Sie ein Zertifikat und den Überweisungsschein für die Sprachkursgebühr. Überweisen Sie bitte die Sprachkursgebühr mittels deutscher Kontoverbindung an das IUZ. Der Einzahlungsbeleg dient als Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs: Legen Sie diesen bei dem für Sprachkurse zuständigen Mitarbeiter vor!
 
 
 
 

4. Wohnsitz anmelden

Für Ihren Aufenthalt in Chemnitz müssen Sie im Einwohnermeldeamt einen Wohnsitz in Chemnitz anmelden. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer Chemnitzer Adresse in der Stadt registrieren. Wichtig ist, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in Chemnitz im Einwohnermeldeamt anmelden. Dazu nehmen Sie bitte Ihren Pass und Mietvertrag mit.
 
 
 
 

5. Ausländerbehörde

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat stammen, haben Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum erhalten. Dieses Visum sichert Ihnen das Einreiserecht zu, für Ihren Aufenthalt hier benötigen Sie jedoch einen Aufenthaltstitel. Diesen stellt die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz aus. Denken Sie unbedingt daran, frühzeitig einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde zu vereinbaren. Der Aufenthaltstitel muss direkt nach der Einreise in Deutschland beantragt werden. In der Regel ist dieser ein Jahr gültig und muss immer rechtzeitig verlängert werden.
 
 
 
 

6. Eröffnung eines Bankkontos

Sie benötigen ein Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut, u.a. um den Semesterbeitrag überweisen und die Miete abbuchen lassen zu können. Es empfiehlt sich, sich noch vor der Anreise über die unterschiedlichen Kreditinstitute und Kontoführungskonditionen zu informieren und einen Termin mit der Bank zu vereinbaren.
 
 
 
 

7. Semesterbeitrag bezahlen

Spätestens jetzt sollten Sie den Semesterbeitrag in Höhe von zurzeit 217,10 Euro überweisen – falls Sie länger als ein Semester bleiben, werden Sie diesen immer während des Rückmeldezeitraums überweisen müssen. Der Semesterbeitrag enthält die Beiträge für das Studentenwerk, die Studentenschaft (inkl. Semesterticket und Studentenrat) und die Kaution für die TUC-Card. Im Idealfall haben Sie den Beitrag bereits von Ihrem Heimatland aus oder unmittelbar nach der Kontoeröffnung überwiesen. Alternativ können Sie die Bezahlung mittels EC-Karte direkt im Studentensekretariat vornehmen.

Achtung: Sie können sich erst dann immatrikulieren, nachdem der Semesterbeitrag auf dem Konto der TU Chemnitz eingegangen ist!
 
 
 
 

8. Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes

Alle Studenten müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei der Immatrikulation an der TU Chemnitz nachweisen. Je nach Herkunftsland und Länge des Aufenthalts werden hierbei unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Krankenversicherung gestellt. Informieren Sie sich vorab, welche Art von Krankenversicherungsschutz Sie für Ihr Studium in Chemnitz benötigen.
 
 
 
 

9. Nur für Sprachkursstudenten: Kursgebühren begleichen

Wenn Sie den Einstufungstest bestanden haben und für einen studienvorbereitenden Sprachkurs zugelassen worden sind, überweisen Sie die entsprechende Sprachkursgebühr unbedingt mittels Ihrer neuen Kontoverbindung. Sie dürfen den originalen Einzahlungsbeleg über die Einzahlung des Belegs auf keinen Fall wegwerfen! Dieser muss beim IUZ zur Einschreibung in die Kurse vorgelegt werden.
 
 
 
 

10. Immatrikulation im Studentensekretariat

Als letztes müssen Sie sich zum Studentensekretariat begeben, um sich zu immatrikulieren. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihren Reisepass mit gültigem Aufenthaltstitel für ein Studium an der TUC
  • aktuelle Wohnadresse (Mietvertrag bzw. Meldebestätigung)
  • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • originaler Einzahlungsbeleg des Semesterbeitrags
  • alle Unterlagen, die darüber hinaus auf dem Zulassungsbescheid angegeben sind (zum Beispiel Zeugnisse und Zertifikate)

Sprachkursstudierende müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorzeigen:

  • Nachweise über die bisher erworbenen Deutschkenntnisse

Nach der Immatrikulation erhalten Sie Ihren Studentenausweis in Form der TUC-Card. Es handelt sich hierbei um eine multifunktionale Chipkarte, welche als Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel in weiten Teilen Sachsens, als Zugangskarte für die Computer-Pools des Universitätsrechenzentrums, als Zahlungsmittel für die Mensa und als Benutzerausweis für die Universitätsbibliothek dient. Darüber hinaus erhalten Sie in vielen Geschäften und öffentlichen sowie kulturellen Einrichtungen (Museum, Theater, Oper, Hallen- und Freibäder) Vergünstigungen, wenn Sie Ihren Studentenausweis vorlegen.